Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Bereicherung des Beschenkten – Einordnung von Spenden an gemeinnützige Organisationen
Bereicherung des Beschenkten – Einordnung von Spenden an gemeinnützige Organisationen
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Frau F spendet €200 an die gemeinnützige Organisation "Freunde Togos e.V.", die diese für Bildungs- und andere Entwicklungsprojekte in Togo einsetzt.
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