Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
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Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
29. März 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.
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