Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Leihe, §§ 598ff. BGB
Vertragstypische Pflichten bei der Leihe, § 598 BGB
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Vertragstypische Pflichten bei der Leihe, § 598 BGB
24. März 2026
2 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Referendarin E leiht sich für die schriftlichen Prüfungen des zweiten Examens die neueste Ausgabe des Grüneberg von V. V möchte den Kommentar danach für ihre eigene mündliche Prüfung zurückhaben.
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