Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Vorbehaltseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Vorbehaltseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
31. Mai 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

D verkauft S ein Fahrrad. Sie vereinbaren Ratenzahlung. Bis zur Zahlung der letzten Rate soll D Eigentümer bleiben. G hat gegen S eine titulierte Forderung. Er lässt diese vollstrecken, bevor S die letzte Rate an D gezahlt hat. Der Gerichtsvollzieher pfändet bei S das Fahrrad. D will dagegen vorgehen.
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Einordnung des Falls
Vorbehaltseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) ist zulässig, wenn sie statthaft ist, beim zuständigen Gericht erhoben wird und D ein Rechtsschutzbedürfnis hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eigentümer des Fahrrads ist S.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Vorbehaltseigentum stellt ein Interventionsrecht (§ 771 Abs. 1 ZPO) dar.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LawGirl
26.3.2023, 17:46:48
Wonach bzw. wie könnte der G denn das AWR des S pfänden? Könntet ihr das vielleicht etwas erläutern?

Nora Mommsen
27.3.2023, 17:12:46
Hallo LawGirl, dies geschieht in der Regel durch eine parallele Rechts- und Sachpfändung - sog. "Doppelpfändung". Neben dem Fahrrad als Gegenstand wird also auch das
Anwartschaftsrechts als solches gepfändet. Dies erfolgt durch
Pfändungsbeschluss. Mit der Pfändung und der Überweisung zur Einziehung (eine Überweisung an Zahlungs statt verbietet sich, da das
Anwartschaftsrechts keinen Nennwert hat, § 835 Abs. 1 ZPO) erwirbt der Gläubiger ein auf das
Anwartschaftsrechtselbst bezogenes
Pfandrecht. Dies wird ergänzt durch das
Pfandrechtan der Sache. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
evanici
10.9.2023, 01:50:48
Wäre denn die
Klage auf vorzugsweise Befriedigungneben der
Drittwiderspruchsklagemöglich? Beispielsweise im Fall des
Sicherungseigentums?

Nocebo
20.5.2024, 14:50:48
§
805 ZPOspricht ja ausdrücklich von
Pfandrechten und Vorzugsrechten. Insofern würde ich sagen, dass §
805 ZPOauf das (Sicherungs-)Eigentum gerade nicht gestützt werden kann und nur § 771 ZPO möglich ist.
BenRie
3.3.2025, 22:49:53
Der Vollstreckungs
schuldner ist doch hier
Anwartschaftsberechtigter, was dem Eigentum gleichsteht. Inwieweit müsste das hier berücksichtigt werden?
SimonH
13.3.2025, 18:29:50
Das ist zunächst für die Frage des
Interventionsrechts egal. Der Kläger ist Eigentümer und hat daher ein
Interventionsrecht. Möglich ist es aber das
Anwartschaftsrechtzu pfänden. Das geschieht dann durch eine sogenannte Doppelpfändung. Sollte für die Klausuren aber mMn zu weit führen (ist aber hier auch in einem anderen Thread zur Aufgabe kurz skizziert worden).
sparfüchsin
26.5.2025, 15:18:51
Wie wäre denn dazu die Ausgangsfrage bzw die Fallkonstellation? Welche Frage würde da in der Klausur auftauchen?
nondum conceptus
25.4.2025, 22:04:14
kann man hier nicht sagen, dass nur noch eine Rate zu zahlen ist und die Klage deshalb nicht statthaft bzw. in der Begründetheit
nondum conceptus
25.4.2025, 22:05:09