ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Obligatorische Herausgabeansprüche als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

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Obligatorische Herausgabeansprüche als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

23. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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O überlässt seiner Nichte D unentgeltlich ein Auto, ohne ihr das Eigentum zu übertragen. D vermietet das Auto an S. G hat gegen S einen titulierten Anspruch und lässt das Auto bei S pfänden. D will sich gegen die Vollstreckung wehren.

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