Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
16. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Reiterinnen T und O zanken sich darum, wer welches Schulpferd in der Reitstunde reiten darf. T schlägt mit einer Mistgabel so auf O ein, dass der rechte Ringfinger der O endgültig versteift. Bei einem früheren Reitunfall hatte O schon den rechten Zeige- und Mittelfinger verloren.
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Einordnung des Falls
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ringfinger der O ist ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der rechte Ringfinger der O ist nach Ansicht des BGH und h.L. ein "wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. O hat den Ringfinger "verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein!
4. O kann ihren Ringfinger "dauernd nicht mehr gebrauchen" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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