Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Reiterinnen T und O zanken sich darum, wer welches Schulpferd in der Reitstunde reiten darf. T schlägt mit einer Mistgabel so auf O ein, dass der rechte Ringfinger der O endgültig versteift. Bei einem früheren Reitunfall hatte O schon den rechten Zeige- und Mittelfinger verloren.
Einordnung des Falls
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ringfinger der O ist ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
2. Der rechte Ringfinger der O ist nach Ansicht des BGH und h.L. ein "wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. O hat den Ringfinger "verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein!
4. O kann ihren Ringfinger "dauernd nicht mehr gebrauchen" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Claudia
7.12.2021, 16:18:41
Bin ich die Einzige, die immer die Mindermeinung vertritt? 😀
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Lukas_Mengestu
7.12.2021, 18:42:20
Nicht verzagen, Claudia. Solange Du Deine Auffassung in der Klausur begründen kannst, hat sie ihre Berechtigung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![Tekkie](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__o2s1wrznlb8twe7j65984uoyc.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tekkie
18.3.2022, 18:51:24
Keine Angst Claudia, du bist nicht alleine. 😁 Bin hier auch ein großer Freund der Mindermeinung.
Prokurist
30.11.2022, 00:35:06
@ Claudia: Mir bereitet die hM hier auch öfter mal Bauchschmerzen, aber man muss bedenken, dass der Täter bei Verneinung des § 226 ja nicht straflos bleibt und das Grunddelikt zudem einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren ermöglicht.