Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
21. April 2025
7 Kommentare
4,6 ★ (11.262 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Reiterinnen T und O zanken sich darum, wer welches Schulpferd in der Reitstunde reiten darf. T schlägt mit einer Mistgabel so auf O ein, dass der rechte Ringfinger der O endgültig versteift. Bei einem früheren Reitunfall hatte O schon den rechten Zeige- und Mittelfinger verloren.
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Einordnung des Falls
Nr. 2: Wichtiges Glied - individuelle Verhältnisse: Vorschäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ringfinger der O ist ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der rechte Ringfinger der O ist nach Ansicht des BGH und h.L. ein "wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. O hat den Ringfinger "verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein!
4. O kann ihren Ringfinger "dauernd nicht mehr gebrauchen" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Claudia
7.12.2021, 16:18:41
Bin ich die Einzige, die immer die Mindermeinung vertritt? 😀

Lukas_Mengestu
7.12.2021, 18:42:20
Nicht verzagen, Claudia. Solange Du Deine Auffassung in der Klausur begründen kannst, hat sie ihre Berechtigung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Tekkie
18.3.2022, 18:51:24
Keine Angst Claudia, du bist nicht alleine. 😁 Bin hier auch ein großer Freund der Mindermeinung.
Prokurist
30.11.2022, 00:35:06
@ Claudia: Mir bereitet die hM hier auch öfter mal Bauchschmerzen, aber man muss bedenken, dass der Täter bei Verneinung des § 226 ja nicht straflos bleibt und das Grunddelikt zudem einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren ermöglicht.
Tinki
10.12.2024, 12:27:14
Könnte jemand nochmal erklären, was der Hintergrund der Differenzierung des BGH ist? Verstehe nicht so ganz, warum, wenn der BGH sagt, dass es bzgl. der Wichtigkeit des Gliedes auf "den" im Sinne von einem Körper und nicht "seines" im Sinne des Körpers des Opfers ankommen soll, Vorschäden berücksichtigt werden...
galapagosgarry
9.2.2025, 16:38:01
Der BGH stellt auf die Greiffähigkeit ab. Diese ist in der Regel bei jedem Körper noch gegeben, wenn Zeigefinger und Daumen einsatzfähig sind. Sie ist bei jedem Körper nicht mehr gegeben, wenn der letzte "Gegenfinger" des Daumens unbrauchbar wird. Diese Bewertung ist für den BGH unabhängig vom Individuum für jeden Körper gültig. Der Beruf hingegen ist individuell.

Sege
10.2.2025, 14:24:09
Finde den BGH an der Stelle etwas inkonsistent. Normalerweise wird abstrakt die Wichtigkeit des Glieds begründet. Hier wird jetzt auf einmal auf subjektive Kriterien beim Opfer acht genommen. Warum dann nicht gleich von Anfang an auch diese heranziehen?