Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Deliktsrecht
Deliktische Haftung der Eltern beim Filesharing des Kindes
Der 13-jährige Sohn S der Eltern E lädt auf einer Torrent-Internettauschbörse das neue Lied Bologna der Band Wanda herunter und bietet es dort gleichzeitig eine Stunde lang für andere zum Herunterladen an. Die Lizenzinhaberin L erleidet dadurch einen Schaden in Höhe von €1.000. Als die E dem S das WLAN-Passwort verrieten, verboten sie ihm solches Filesharing, weil dieses illegal sei.
Kleines Kind im Straßenverkehr
Vater V spaziert mit seiner 2-jährigen Tochter T durch Berlin. Wenn sie Straßen überqueren, nimmt er T an die Hand; auf dem Bürgersteig nicht. Als T auf dem Bürgersteig gehend auf der anderen Straßenseite ein Eichhörnchen sieht, sprintet sie sofort los und wird auf der Straße von Autofahrer A angefahren. Dabei wird ein Scheinwerfer am Auto des A beschädigt.
§ 832 Abs. 2 BGB
Der 6-jährige Sohn S des Millionärs V trifft sich gerne mit seinem Freund F. Dabei sind sie im Einverständnis der Eltern abwechselnd bei V und bei der stets sehr achtsamen Mutter M des F. Beim Spiel in der Wohnung der M wirft S in einem unbemerkten Augenblick einen Golfball aus dem offenen Fenster und trifft die mittellose Passantin P an der Stirn, wodurch P eine Platzwunde erleidet.
Grundfall § 832 BGB
Der 12-jährige J nimmt aus der kurzzeitig unverschlossenen Schmuckkassette seiner Mutter M ein Feuerzeug, ohne dass M dies bemerkt. Anschließend zündelt er mit dem Feuerzeug auf dem angrenzenden Bauernhof im Stroh, so dass die Scheune des Bauern B niederbrennt.
Keine Haftung der aufsichtspflichtigen Mutter für die Überschwemmung des Badezimmers durch dreieinhalb Jahre altes Kind
F bringt den dreieinhalb Jahre alten S ins Bett und stellt ihm noch ein Hörspiel an. Danach schläft sie (unbeabsichtigt) in Hörweite selbst ein. S geht zur Toilette. Er verstopft dabei mit Papier den Abfluss. Da seit Einzug in die Mietwohnung der Spülknopf hakt, überschwemmt die Wohnung.