Zivilrecht > Deliktsrecht
Deliktische Haftung der Eltern beim Filesharing des Kindes
Der 13-jährige Sohn S der Eltern E lädt auf einer Torrent-Internettauschbörse das neue Lied Bologna der Band Wanda herunter und bietet es dort gleichzeitig eine Stunde lang für andere zum Herunterladen an. Die Lizenzinhaberin L erleidet dadurch einen Schaden in Höhe von €1.000. Als die E dem S das WLAN-Passwort verrieten, verboten sie ihm solches Filesharing, weil dieses illegal sei.
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Keine Haftung der aufsichtspflichtigen Mutter für die Überschwemmung des Badezimmers durch dreieinhalb Jahre altes Kind
F bringt den dreieinhalb Jahre alten S ins Bett und stellt ihm noch ein Hörspiel an. Danach schläft sie (unbeabsichtigt) in Hörweite selbst ein. S geht zur Toilette. Er verstopft dabei mit Papier den Abfluss. Da seit Einzug in die Mietwohnung der Spülknopf hakt, überschwemmt die Wohnung.