Tierhalterhaftung (Haltereigenschaft)
27. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümer des Pferdes „Sultan“. Er gibt Sultan zu Ausbildungszwecken in die Verwahrung von Reitstallbesitzerin R. Diese verwendet Sultan für Reitstunden, E trägt aber weiterhin die Kosten der Tierhaltung. Bei einer Reitstunde scheut Sultan und Reitschüler F wird abgeworfen und verletzt.
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