Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?
Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O und T geraten in einen heftigen Streit. T spuckt dem O als Ausdruck seiner Verachtung vor die Füße. Der O ekelt sich so sehr, dass er den Streit aufgibt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T dem O vor die Füße gespuckt hat, hat er O "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T dem O vor die Füße gespuckt hat, hat er O "an der Gesundheit geschädigt" (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
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