§ 604 Abs. 3 und Abs. 4 BGB

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Studentin S fragt ihre Freundin F, ob sie sich ein Kleid von F ausleihen dürfe. F willigt ein und gibt es ihr. Nach zwei Tagen möchte F das Kleid aber lieber selbst anziehen und fordert es von S zurück. Diese hat es allerdings an ihre Mitbewohnerin M weitergegeben.

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