Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Auftrag, §§ 662ff. BGB
Konkludente Erteilung eines Auftrags
Konkludente Erteilung eines Auftrags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A vertritt den Beschuldigten B in einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, weshalb B in Untersuchungshaft sitzt. A ruft Bs Steuerberaterin S an und sagt ihr, sie solle sich um die Aufbringung einer Kaution von €25.000 Euro für B bemühen. S überweist €25.000 an ein Fremdgeldkonto der A mit dem Überweisungszweck „Darlehen 25.000 für Kaution des B“.
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Einordnung des Falls
Konkludente Erteilung eines Auftrags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann ein Auftrag (§ 662 BGB) konkludent geschlossen werden?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da A und B einen Anwaltsvertragsverhältnis haben, können A und S keinen Vertrag geschlossen haben.
Nein!
3. A und S haben konkludent einen Auftrag geschlossen, dass A das Geld für die Kaution des B nutzen soll.
Genau, so ist das!
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