Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Leihe, §§ 598ff. BGB
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach § 604 Abs. 1 BGB
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach § 604 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Da Oma O einsam ist und ihre Enkelin E neben der Uni kaum Zeit für ihren Papagei hat, leiht sie O den Vogel für drei Wochen. Nach drei Wochen verlangt E den Vogel zurück. O möchte aber zunächst Ersatz für die Fütterungskosten haben. Zudem verlangt sie die Tierarztkosten für eine Operation, die der Papagei unstrittig benötigt hatte.
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Einordnung des Falls
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach § 604 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E und O haben einen Leihvertrag geschlossen. Hat E also gegen O einen Anspruch auf Rückgabe des Papageis aus § 604 Abs. 1 BGB?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O kann von E Ersatz für die Fütterungskosten des Papageis verlangen.
Nein!
3. O kann von E Ersatz für die Tierarztkosten des Papageis verlangen.
Genau, so ist das!
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