Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Leihe, §§ 598ff. BGB
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach § 604 Abs. 1 BGB
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach § 604 Abs. 1 BGB
26. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Da Oma O einsam ist und ihre Enkelin E neben der Uni kaum Zeit für ihren Papagei hat, leiht sie O den Vogel für drei Wochen. Nach drei Wochen verlangt E den Vogel zurück. O möchte aber zunächst Ersatz für die Fütterungskosten haben. Zudem verlangt sie die Tierarztkosten für eine Operation, die der Papagei unstrittig benötigt hatte.
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