Qualifikation 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.
Diesen Fall lösen 85,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Qualifikation 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, Abs. 2, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, Nr. 5, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist vom Versuch der einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zurückgetreten.
Ja, in der Tat!
3. T hat die gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, Nr. 5 StGB) aber bereits voll verwirklicht.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.2.2023, 12:30:40
Verstehe ich das richtig, dass -weil der T vom Grunddelikt zurückgetreten ist- er auch von der Qualifikation zurückgetreten ist? Das würde Sinn ergeben, denn die Qualifikation baut auf dem Grunddelikt auf...
Nora Mommsen
25.2.2023, 09:26:38
Hallo Sniter, genauso ist es. Durch den Rücktritt entfällt das Grunddelikt und damit auch der Anknüpfungspunkt für die Qualifikation. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team