Qualifikation 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.
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Einordnung des Falls
Qualifikation 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, Abs. 2, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, Nr. 5, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist vom Versuch der einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zurückgetreten.
Ja, in der Tat!
3. T hat die gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, Nr. 5 StGB) aber bereits voll verwirklicht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.2.2023, 12:30:40
Verstehe ich das richtig, dass -weil der T vom Grunddelikt zurückgetreten ist- er auch von der Qualifikation zurückgetreten ist? Das würde Sinn ergeben, denn die Qualifikation baut auf dem Grunddelikt auf...
Nora Mommsen
25.2.2023, 09:26:38
Hallo Sniter, genauso ist es. Durch den Rücktritt entfällt das Grunddelikt und damit auch der Anknüpfungspunkt für die Qualifikation. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team