Öffentliches Recht
Grundrechte
Freizügigkeit (Art. 11 GG)
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Freizügigkeit
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Freizügigkeit
15. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (6.268 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ärgert sich über die anhaltenden politischen Vorhaltungen und Untersuchungen des Oppositionspolitikers O. Weil K seinen politischen Erfolg durch O gefährdet sieht, lässt K den O kurzerhand ausweisen.
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