Öffentliches Recht
Grundrechte
Freizügigkeit (Art. 11 GG)
Sachliche Schutzbereich 5: Kein Recht auf Schaffung der Voraussetzungen der Dauernutzung
Sachliche Schutzbereich 5: Kein Recht auf Schaffung der Voraussetzungen der Dauernutzung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Deutsche A hat sich eine Insel für seinen Alterssitz ausgeschaut. Diese liegt ungünstigerweise im Überschwemmungsgebiet einer Talsperre. A meint, sein Recht auf Freizügigkeit verpflichte den Staat dazu, die Voraussetzungen für seinen Daueraufenthalt auf der Insel zu schaffen.
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Einordnung des Falls
Sachliche Schutzbereich 5: Kein Recht auf Schaffung der Voraussetzungen der Dauernutzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermittelt das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) dem A die Freiheit, seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Berechtigt das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) den A dazu, vom Staat zu verlangen, die Voraussetzungen für seinen Wohnsitz auf der Insel zu schaffen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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