"Körperfremde" Teile 3
31. Mai 2025
15 Kommentare
4,6 ★ (9.650 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Vorbereitung auf eine schwere Operation werden O mehrere Liter Blut abgenommen. Diese sollen ihm während und nach der OP wieder zugeführt werden. Die mit O verfeindete K vernichtet die Blutkonserven jedoch vor der Operation.
Diesen Fall lösen 56,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
"Körperfremde" Teile 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Blutkonserven fallen nach der zivilrechtlichen Rspr. des BGH unter den Begriff des „Körpers“ (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Blutkonserven sind auch Bestandteil einer „anderen Person“ (§ 223 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jasim
18.6.2023, 10:18:05
Die letzte Aussage ist unklar formuliert. Wenn man davon ausgeht, dass die Blutkonserven sich auf die im Sachverhalt genannten von O beziehen, ist die Aussage als 'stimmt' zu beantworten.
hannabuma
25.11.2024, 16:12:10
Nach der überwiegenden Auffassung sind die Blutkonserven immer eine Sache. Die Antwort richtet sich nach dieser Auffassung, sodass die Blutkonserven kein Bestandteil einer anderen Person sind. Deswegen „Stimmt nicht“.
Amelie7
29.10.2024, 17:30:02
Im Zivilrecht sieht man die Blutkonserven also als Körperteil an, im Strafrecht nicht?
Jotus
22.11.2024, 15:36:46
Würde ich auch gerne wissen:)
Leo Lee
1.12.2024, 12:09:51
Hallo Amelie7 und Jotus, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Abgesehen davon, dass dieser Streit im Strafrecht wirklich unglaublich kompliziert ist (zumal es auch keine wirkliche h.M. zu geben scheint), ist es in der tat so, dass die Bewertung sich von der im Zivilrecht abweichen kann, sodass sich auf den ersten Blick widersprüchliche Ergebnisse ergeben. Beachtet allerdings, dass es eigentlich "normal" ist, dass das Zivilrecht "lockerer" und das Strafrecht "strenger" ist. Denn das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, weshalb immer eine restriktive Auslegung geboten ist. Und Teil dieser restriktiven Auslegung ist eben, dass man auch im Zweifel etwas enger auslegt, um ein TBM (hier Körperteil) ablehnt. Beim Zivilrecht hingegen geht es "nur" ums
Geldund nicht - krass gesagt - um "Leben und Tod" bzw. Freiheit, weshalb eine "entspanntere" Auslegung eines TBMs nicht ungewöhnlich ist. Insofern ist es mglw. sogar rechtsstaatlich "besser", dass im Zivilrecht ein TBM bejaht wird, während im Strafrecht das - auf den ersten Blick gleiche - abgelehnt wird. Sehr interessant ist im diesem Kontext noch, dass im berühmten OJ Simpson-Fall OJ nach dem Strafrecht freigesprochen, nach dem Zivilrecht aber verurteilt wurde. Grund dafür ist, dass die Beweislast - wie bei uns - im Strafecht höher ist ("beyond a reasonable doubt"), während beim Zivilrecht eine überwiegende (51% - preponderance) Wahrschenilhckeit ausreicht :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Amelie7
1.12.2024, 12:12:45
@[Leo Lee](213375) vielen Dank für die detaillierte und aufklärungsreiche Antwort :)
Luisa
23.4.2025, 11:19:34
Ich verstehe das noch nicht ganz, wird dann also Blut und Sperma unterschiedlich behandelt? Wieso?

Tim Gottschalk
19.5.2025, 16:58:20
Hallo @[Luisa](73892), Blut und Sperma werden nicht unterschiedlich behandelt. Im Zivilrecht sind diese Teil des Körpers, jedenfalls wenn sie nur vorübergehend vom Körper getrennt werden. Im Strafrecht sind sie dagegen nach der wohl überwiegenden Meinung als Sachen zu behandeln. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team

Cocos.lawstudy
7.5.2025, 11:23:53
Ich finde die letzte Antwort auch falsch, passt nicht zum SV und Erklärung. Laut Erklärung gehören Organe, Blut bei nur vorübergehender Entnahme weiterhin zum Körper. Genau das liegt hier vor. Deshalb müsste das Blut weiterhin eine Verletzung der anderen Person sein.

Tim Gottschalk
19.5.2025, 17:06:14
Hallo @[Cocos.lawstudy](28586), Wir haben die Erklärung in der letzten Aufgabe jetzt angepasst, diese war vorher et
was missverständlich formuliert. Die Antwort ist jedoch richtig, nach der überwiegenden Auffassung sind vom Körper abgetrennte Körperteile und -flüssigkeiten stets als Sache zu behandeln, unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder nur vorübergehend entfernt werden. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team