"Körperfremde" Teile 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Vorbereitung auf eine schwere Operation werden O mehrere Liter Blut abgenommen. Diese sollen ihm während und nach der OP wieder zugeführt werden. Die mit O verfeindete K vernichtet die Blutkonserven jedoch vor der Operation.
Einordnung des Falls
"Körperfremde" Teile 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Blutkonserven fallen nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH unter den Begriff des "Körpers" (§ 823 Abs. 1 BGB).
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Ja, in der Tat!
2. Die Blutkonserven sind auch Bestandteil einer "anderen Person" (§ 223 Abs. 1 StGB).
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Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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A92
18.6.2023, 10:18:05
Die letzte Aussage ist unklar formuliert. Wenn man davon ausgeht, dass die Blutkonserven sich auf die im Sachverhalt genannten von O beziehen, ist die Aussage als 'stimmt' zu beantworten.