"Körperfremde" Teile 3

22. November 2024

4,6(6.920 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

In Vorbereitung auf eine schwere Operation werden O mehrere Liter Blut abgenommen. Diese sollen ihm während und nach der OP wieder zugeführt werden. Die mit O verfeindete K vernichtet die Blutkonserven jedoch vor der Operation.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

"Körperfremde" Teile 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Blutkonserven fallen nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH unter den Begriff des "Körpers" (§ 823 Abs. 1 BGB).

Ja, in der Tat!

Der lebende menschliche Körper ist aufgrund der ihm zustehenden Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) keine Sache. Nach der Rechtsprechung des BGH im Zivilrecht bilden darüber hinaus lediglich vorübergehend entnommene Teile mit dem Körper weiterhin eine funktionale Einheit und stellen insofern ebenfalls keine Sache dar. Das Blut des O ist nur vorübergehend von seinem Körper getrennt, da es ihm während der OP wieder zugeführt werden soll.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Blutkonserven sind auch Bestandteil einer "anderen Person" (§ 223 Abs. 1 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Der menschliche Körper umfasst Körperteile und Körperflüssigkeiten, solange sie nicht dauerhaft von diesem getrennt sind oder bereits wieder mit einem menschlichen Körper verbunden werden. Wie lediglich vorübergehend abgetrennte Teile strafrechtlich zu bewerten sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Die überwiegende Auffassung behandelt sie indes als "Sache". Gegen eine Subsumtion unter den Begriff "andere Person" spricht schon der Wortlaut. Auch bei einer Einordnung als "Sache" besteht zudem ein hinreichender strafrechtlicher Schutz (§ 303 StGB). Eine Abgrenzung zwischen vorübergehend und dauerhaft abgetrennten Körperteilen würde erhebliche Rechtsunsicherheit bedeuten: Es wäre von dem eher zufälligen Umstand abhängig, ob das entnommene Blut als Eigenblut (dann (-)) oder Blutspende (dann (+ )) Verwendung findet. Durch die Trennung vom Körper hat das Blut Sachqualität erlangt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jasim

Jasim

18.6.2023, 10:18:05

Die letzte Aussage ist unklar formuliert. Wenn man davon ausgeht, dass die Blutkonserven sich auf die im Sachverhalt genannten von O beziehen, ist die Aussage als 'stimmt' zu beantworten.

Peter im Pech

Peter im Pech

20.6.2024, 17:52:21

Ich denke, dass bei der Aufgabe am Ende plus und minus vertauscht wurden. Differenziert man zwischen Eigenblut für die OP am eigenen Leibe und der Blutspende, so ist das Eigenblut vorübergehend entnommen (= plus, da somit teil des Körpers) und die Blutspende dauerhaft entnommen (= minus, da dauerhaft entnommen und somit nicht mehr Teil des Körpers.

AG

agi

8.10.2024, 17:07:23

Ich glaube am Ende kommt es auf die Argumentation an. Wobei in der Erklärung ja darauf hingewiesen wird, dass die Unterscheidung ob es nun dauerhaft ist oder nicht in der Realität zu großer Rechtsunischerheit führen würde, sodass man nicht darauf abstellen sollte.

AME

Amelie7

29.10.2024, 17:30:02

Im Zivilrecht sieht man die Blutkonserven also als Körperteil an, im Strafrecht nicht?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen