"andere" Person
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist ungeübt im Kochen, möchte aber trotzdem einen großen Hokkaidokürbis zu einer Suppe verarbeiten, um ihren neuen Freund F zu beeindrucken. Die Schale ist hart und ihr Messer stumpf. Sie schneidet sich so tief in die Finger, dass F mit ihr in die Notaufnahme fährt.
Einordnung des Falls
"andere" Person
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat eine "andere Person" verletzt (§ 229 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!