Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen
Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen
9. Juli 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (15.136 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einer Partie "Mensch ärgere Dich nicht" geraten die Brüder T und O in einen heftigen Streit. In seiner Wut über das verlorene Spiel schlägt T dem O einen Zahn aus.
Diesen Fall lösen 97,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine Körperverletzungshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB) vorgenommen, wenn er den O "körperlich misshandelt" oder "an der Gesundheit geschädigt" hat.
Ja, in der Tat!
2. Indem T dem O einen Zahn ausgeschlagen hat, hat er ihn "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja!
3. Indem T dem O einen Zahn ausgeschlagen hat, hat er ihn "an der Gesundheit geschädigt" (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
/qwas
22.1.2024, 09:12:14
Ich hatte mir als Eselsbrücke immer gemerkt, dass eine
Gesundheitsschädigungvorliegt, wenn eine Heilbehandlung erforderlich ist. Aber das deckt nicht alle Fälle ab, wie hier den Zahn. Nur, falls jemand den gleichen Fehler gemacht hat und der Person das hilft. :)
TubaTheo
10.6.2024, 23:13:00
Falls es jemandem hilft: Ich merke mir immer die Aussage meiner Dozentin: "Eine
körperliche Misshandlungtut weh und eine
Gesundheitsschädigungmuss heilen"

Celina
19.2.2025, 09:08:54
Danke :))
okalinkk
4.6.2025, 16:19:46
Wobei Schmerzen nicht unbedingt nötig sind. Auch das Abschneiden von Haaren kann eine Körperverletzung sein. Insoweit ist die Merkformel etwas ungenau.
TubaTheo
7.6.2025, 11:39:47
@[okalinkk](253888) In diesem Zuge muss man den Begriff "Schmerzen" eher weit auslegen. Für jemanden, der sein Haar täglich pflegt und es jahrelang hat wachsen lassen, damit es eine gewisse Länge erreicht, erleidet sicherlich einen gewissen Herzschmerz, wenn er nun nun mit einer Glatze herumlaufen muss. Das ist natürlich sehr umgangssprachlich und wenig juristisch. Aber das ist ja auch der Sinn hinter Eselsbrücken. Außerdem hat die Eselsbrücke keinen Anspruch, jeden Fall beantworten zu können. Sie soll nur helfen, eine erste Meinung zu bilden. Trotzdem hast du mit deiner Aussage natürlich irgendwo auch Recht!