Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung
Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung
12. Juni 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (4.878 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist neu in einer rechten Gruppierung. Sie rufen vor einem griechischen Restaurant ausländerfeindliche Parolen. T will seinen neuen Freunden zeigen, dass er einer von ihnen ist und ersticht den aus dem Restaurant heraustretenden Inhaber O.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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