Verdeckungsnahe Motive
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat die Ehefrau O seines Bruders geschwängert. Um zu verhindern, dass jemals irgendwer etwas über diesen Fehltritt erfährt, tötet T die O.
Einordnung des Falls
Verdeckungsnahe Motive
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Ja, in der Tat!