Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist neu in einer rechten Gruppierung. Sie rufen vor einem griechischen Restaurant ausländerfeindliche Parolen. T will seinen neuen Freunden zeigen, dass er einer von ihnen ist und ersticht den aus dem Restaurant heraustretenden Inhaber O.
Einordnung des Falls
Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Nebenbesitzer einer Fräsmaschine
26.7.2020, 17:24:33
Hallo, mein Thema gehört nicht zum Fall, passt aber vom Sinn her: mir fehlt in diesen Kapiteln zu den niedrigen Beweggründen ein Fall bezüglich des Einflusses durch religiösen Druck. Genannt wird dabei leider oft der "Ehrenmord" im muslimischen Kulturkreis, aber so eine Situation kann ja auch in jeder Glaubensrichtung auftreten. Grüße.

Eigentum verpflichtet 🏔️
26.7.2020, 17:47:59
Danke für die gute Anregung! Wir arbeiten daran einen entsprechenden Fall einzubauen. ;)