+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist neu in einer rechten Gruppierung. Sie rufen vor einem griechischen Restaurant ausländerfeindliche Parolen. T will seinen neuen Freunden zeigen, dass er einer von ihnen ist und ersticht den aus dem Restaurant heraustretenden Inhaber O.

Einordnung des Falls

Imponiergehabe und ausländerfeindliche Gesinnung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat den O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja, in der Tat!

Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Die Beurteilung erfolgt anhand rechtlicher, nicht moralischer Maßstäbe. Es sind die Gesamtumstände der Tat zu berücksichtigen. Gefühle wie Eifersucht, Rache, Zorn, Wut und Enttäuschung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie unbegründet bzw. objektiv nicht mehr nachvollziehbar sind. Das Töten aus Imponiergehabe ist menschlich nicht nachvollziehbar und stellt einen niedrigen Beweggrund dar.

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Nebenbesitzer einer Fräsmaschine

Nebenbesitzer einer Fräsmaschine

26.7.2020, 17:24:33

Hallo, mein Thema gehört nicht zum Fall, passt aber vom Sinn her: mir fehlt in diesen Kapiteln zu den niedrigen Beweggründen ein Fall bezüglich des Einflusses durch religiösen Druck. Genannt wird dabei leider oft der "Ehrenmord" im muslimischen Kulturkreis, aber so eine Situation kann ja auch in jeder Glaubensrichtung auftreten. Grüße.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

26.7.2020, 17:47:59

Danke für die gute Anregung! Wir arbeiten daran einen entsprechenden Fall einzubauen. ;)


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