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§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB: Missachtung des Vorfahrtsrechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB: Falsches Überholen
Um vor dem ihm folgenden Polizeiwagen an einem Stau vorbei zu flüchten, lenkt T seinen Pkw über einen Bordstein auf einen Bürgersteig und setzt dort die Fahrt deutlich schneller als mit Schritttempo fort. Dabei streift er O, der - wie durch ein Wunder - unverletzt bleibt.
§ 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB: Zu schnelles Fahren
Obwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt, fährt T 120 km/h. In einer Kurve, an der sich ein übersichtlicher, gut einsehbarer Kreuzungsbereich befindet, bricht der Pkw aufgrund der hohen Geschwindigkeit aus und verfehlt den Spaziergänger S nur um Haaresbreite.