Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB: Missachtung des Vorfahrtsrechts
§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB: Missachtung des Vorfahrtsrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T befährt mit ihrem Pkw eine als Einbahnstraße geführte Nebenstraße in entgegengesetzter Richtung. Als die Radfahrerin O entgegenkommt, führen beide gerade noch rechtzeitig eine Vollbremsung durch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB: Missachtung des Vorfahrtsrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da T nicht fahruntüchtig war, scheidet eine Strafbarkeit aus § 315c Abs. 1 StGB von vorneherein aus.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die „Vorfahrt nicht beachtet“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB), indem sie die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befuhr.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
31.1.2022, 15:10:19
Würde der vorliegende Fall nicht gegen 2 f) verstoßen?  ich hätte noch nicht mal an 2 a) gedacht. 
Lukas_Mengestu
31.1.2022, 18:10:40
Hallo Helena, guter Gedanke! Hier musst Du allerdings aufpassen. Denn zwar kannst Du §
315cAbs. 1 Nr. 2f StGB natürlich anprüfen. Allerdings gilt die Norm nur für "Kraftfahrstraßen", also die umgangssprachlichen Schnellstraßen, auf denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die mehr als 60 km/h fahren können (Verkehrszeichen 331). Hier würdest Du tatbestandlich also auch nicht weiterkommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team