Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Einstiegsfall gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten

Einstiegsfall gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten

5. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V verkauft K sein Grundstück. V versichert, dass das Grundstück „top“ sei. Das Erdreich ist jedoch stark verunreinigt. K wird als Eigentümer eingetragen. Danach ficht K "alles" an. Um V eins auszuwischen, veräußert K das Grundstück an G, der als Eigentümer eingetragen wird.

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Erbe: § 892 BGB

W ist Eigentümer eines Grundstücks. Im Grundbuch ist jedoch E als Eigentümer eingetragen. Als E verstirbt, veräußert Alleinerbe V das Grundstück an den K, der V als Erben für den Eigentümer hält. K wird als neuer Eigentümer eingetragen. Einen Erbschein hat V nicht.

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