Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Versicherungsbetrug
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Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Versicherungsbetrug
17. Mai 2026
32 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist hochverschuldet und sieht den einzigen Ausweg in der Begehung eines Versicherungsbetruges. Zu diesem Zweck zündet er an einem Werktag eine in seinem Eigentum stehende und vermietete Lagerhalle an. Unmittelbar nachdem er den Schaden bei der Versicherung gemeldet hat, wird A jedoch aufgrund der Ermittlungen der Polizei als Täter überführt.
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