Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Repräsentant
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Repräsentant
30. August 2025
23 Kommentare
4,6 ★ (24.339 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M und F haben ein Haus, in dem sie gemeinsam wohnen. M hat eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. F setzt das Haus in Brand in der Absicht, M Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. M weiß hiervon nichts. Das Haus brennt ab und M stellt einen Antrag auf Zahlung der Versicherungssumme. Bevor er den Antrag stellt, klärt ihn F über alles auf. Zu einer Auszahlung kommt es jedoch nicht, weil die Polizei F überführt.
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