Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Dolus eventualis und Ermöglichungsabsicht
Dolus eventualis und Ermöglichungsabsicht
27. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T überfällt den O in seiner Wohnung und betäubt ihn mit Chloroform. O erholt sich schon nach 30 Minuten. T beschließt nun auf andere Weise endgültig dafür zu sorgen, dass er weiter ungestört nach Geld suchen kann. Er würgt den O und billigt dabei, dass sein Handeln zum Tod des O führen könnte. O stirbt.
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