Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Unterlassen von Heilung?
Unterlassen von Heilung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M sieht die Wunde, hilft K aber nicht und lässt die Wunde unversorgt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterlassen von Heilung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem M dem K nicht hilft und die Wunde nicht versorgt, hat sie K körperlich misshandelt (§§ 223 Abs. 1 Var. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem M dem K nicht hilft und die Wunde nicht versorgt, hat sie K an der Gesundheit geschädigt (§§ 223 Abs. 1 Var. 2, 13 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.