Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Unterlassen von Heilung?
Unterlassen von Heilung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M sieht die Wunde, hilft K aber nicht und lässt die Wunde unversorgt.
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Einordnung des Falls
Unterlassen von Heilung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem M dem K nicht hilft und die Wunde nicht versorgt, hat sie K körperlich misshandelt (§§ 223 Abs. 1 Var. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem M dem K nicht hilft und die Wunde nicht versorgt, hat sie K an der Gesundheit geschädigt (§§ 223 Abs. 1 Var. 2, 13 Abs. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mona32145
16.11.2020, 13:59:56
Ich würde eine
körperliche Misshandlungdurch Unterlassen verneinen, da es an der hypothetischen Kausalität fehlt. Die gebotene Handlung (Versorgen der Wunde) würde den Sturz bzw. die Wunde ja nicht verhindern. Anders wäre es, wenn sich die Wunde aufgrund der fehlenden Versorgung ausdrücklich weiter verschlimmert. Oder habe ich einen Denkfehler?
Eigentum verpflichtet 🏔️
16.11.2020, 21:16:57
Hallo Mona, danke für deinen Kommentar. Sicherlich muss man an der Stelle argumentieren: Reicht das bloße "Nicht-lindern" des Schmerzes und das "Nicht-beheben" des pathologischen Zustandes aus? Schönke/Schröder StGB, 30. Aufl., § 223 Rn. 8 bejaht dies, mit einem Verweis auf das Urteil des OLG Hamm NJW 1975, 604 (wohl h.M.). Dort ging es um einen Bereitschaftsarzt, der durch sein Unterlassen bei einem Kranken erhebliche Schmerzen aufrechterhalten hat, a.A. aber (wenn keine Schmerzsteigerung vorliegt) evtl. mit guter Argumentation vertretbar.