+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M und seines Vaters V mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M will K helfen, wird aber von V abgehalten, der meint, K müsste abgehärtet werden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Abwandlung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem V die M davon abhält, K zu helfen, hat er K körperlich misshandelt (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Eine körperliche Misshandlung kann auch durch Unterlassen begangen werden, wenn die Voraussetzungen des § 13 StGB erfüllt sind, d.h. der Täter eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer hat. Der Täter ist dann strafbar wegen Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 223 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB). V ist gegenüber seinem Kind Garant (§§ 1626, 1629 BGB). K hatte eine stark schmerzende Wunde, seine körperliche Unversehrtheit ist nicht nur unerheblich beeinträchtigt (körperliche Misshandlung). Nicht nur hat V dem K nicht geholfen, also garantenpflichtwidrig unterlassen, sondern sogar M daran gehindert, sich um K zu kümmern. Seine Handlung stellt somit sogar eine aktive körperliche Misshandlung dar (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Indem V die M davon abhält, K zu helfen, hat er K an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Ja, in der Tat!

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichende Zustand. Die Schürfwunde ist ein pathologischer Zustand. V hat diesen Zustand zumindest aufrechterhalten, indem er die Wundversorgung garantenpflichtwidrig unterlassen und die M daran gehindert hat, K zu helfen. Das Unterlassen der Wundversorgung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass sich die Wunde entzündet – in diesem Fall wäre auch an ein Steigern des pathologischen Zustands zu denken.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community