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Kostentenor: Zug-um-Zug Verurteilung
einfach
schwer
23. Juni 2026
26 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Karla (K) erhebt Klage gegen Tom (T) auf Zahlung des Kaufpreises für sein neues Rennrad in Höhe von €10.000. T macht geltend, dass er nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrads zahlen müsse. Die Klage ist begründet. Allerdings wird Karla auf Toms Antrag verurteilt, ihm Zug-um-Zug das Rennrad (Wert: €10.000) zu übergeben und zu übereignen.
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