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Grundfall Streitgenossen unterliegen gleichmäßig (§ 100 Abs. 1 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (drei Beklagte)
Dagobert (D) verklagt Tick (T1), Trick (T2) und Track (T3). Der Hauptsachetenor lautet: „T1, T2, T3 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an D €3.000 zu zahlen.“

Baumbach: Beklagter 1 verliert, Beklagter 2 gewinnt
Eigentümer Kurt (K) begehrt von Architektin Birgit (B1) und Bauunternehmer Bert (B2) als Gesamtschuldner insgesamt €8.000. Der Hauptsachetenor lautet: „Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger €8.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.