Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Grundfall Streitgenossen unterliegen gleichmäßig (§ 100 Abs. 1 ZPO)
Grundfall Streitgenossen unterliegen gleichmäßig (§ 100 Abs. 1 ZPO)
5. Juli 2025
8 Kommentare
4,9 ★ (15.843 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Tick (T1), Trick (T2) und Track (T3) verklagen gemeinsam Dagobert (D). Der Hauptsachetenor lautet: „Die Klage wird abgewiesen.“
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Streitgenossen unterliegen gleichmäßig (§ 100 Abs. 1 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T1, T2, und T3 sind Streitgenossen.
Ja, in der Tat!
2. Streitgenossen haften im Hinblick auf die Kosten des Rechtsstreits stets gesamtschuldnerisch (§ 100 Abs. 4 ZPO).
Nein!
3. Der Kostentenor lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/3.“
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!