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Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek

Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek

16. August 2025

17 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S und G schließen einen Darlehensvertrag. S erhält den Darlehensbetrag in bar. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des G bestellte S dem G wirksam eine Hypothek. S war bei Darlehensvertragsschluss geschäftsunfähig, nicht hingegen bei Bestellung der Hypothek.

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