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Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek
Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek
16. August 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (20.126 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S und G schließen einen Darlehensvertrag. S erhält den Darlehensbetrag in bar. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des G bestellte S dem G wirksam eine Hypothek. S war bei Darlehensvertragsschluss geschäftsunfähig, nicht hingegen bei Bestellung der Hypothek.
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