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Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek
Sachverhalt
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Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens
S nimmt bei G ein Darlehen auf um sich den Traum vom eigenen Mini Cooper zu verwirklichen. Zur Absicherung der Darlehensforderung verlangt G eine Absicherung in Form der Bürgschaft. Mutter M einigt sich formgerecht mit G für ihren Sohn S zu bürgen. Das Darlehen wurde bislang noch nicht ausgezahlt.
Bürgschaft für künftige Forderung; bis Auszahlung Schwebezustand
Speditionskauffrau S möchte bei der G-Bank einen Kredit für den Aufbau ihres eigenen Unternehmens aufnehmen. Als Sicherheit für die zukünftige Rückzahlungsforderung soll eine Bürgschaft des B dienen. B erklärt sich gegenüber der G-Bank bereit, für die zukünftige Verbindlichkeit der S einzustehen.