Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens
Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei G ein Darlehen auf um sich den Traum vom eigenen Mini Cooper zu verwirklichen. Zur Absicherung der Darlehensforderung verlangt S eine Absicherung in Form der Bürgschaft. Mutter M einigt sich formgerecht mit G für ihren Sohn S zu bürgen. Das Darlehen wurde bislang noch nicht ausgezahlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M und G haben einen Bürgschaftsvertrag geschlossen (§ 765 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bürgschaftsverpflichtung der M besteht nur, sofern die Hauptforderung existiert.
Genau, so ist das!
3. Die Darlehensforderung ist bereits entstanden.
Nein, das trifft nicht zu!
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