Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Bürgschaft für künftige Forderung; bis Auszahlung Schwebezustand
Bürgschaft für künftige Forderung; bis Auszahlung Schwebezustand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Speditionskauffrau S möchte bei der G-Bank einen Kredit für den Aufbau ihres eigenen Unternehmens aufnehmen. Als Sicherheit für die zukünftige Rückzahlungsforderung soll eine Bürgschaft des B dienen. B erklärt sich gegenüber der G-Bank bereit, für die zukünftige Verbindlichkeit der S einzustehen.
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Einordnung des Falls
Bürgschaft für künftige Forderung; bis Auszahlung Schwebezustand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bürgschaftsverpflichtung des B ist vom Bestand der Hauptforderung abhängig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bürgschaft kann aber schon vor Entstehung der Forderung übernommen werden.
Genau, so ist das!
3. B kann schon vor Abschluss des Darlehensvertrags und der Auszahlung des Darlehens von G in Anspruch genommen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steinfan
11.4.2024, 17:50:15
Liebes JF-Team, meiner Erfahrung nach wollen die Prüfungsämter bei der Bürgschaft für künftige Forderungen immer noch zwei Sätze zur hinreichenden Bestimmtheit der zu sichernden Forderung hören. Könnte man vielleicht ergänzen. LG