Vom Mieter als Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
15. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vermieter V vermietet eine Wohnung an Mieter M. M bringt zum Vertragsschluss ein vorgedrucktes Mietvertragsformular mit einer Schönheitsreparaturklausel aus einem Miethandbuch mit. V und M tragen lediglich die Parteinamen, die Wohnung und den Mietzins ein und schließen den Mietvertrag.
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