Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Vom Mieter als Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

Vom Mieter als Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

20. Februar 2026

20 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Vermieter V vermietet eine Wohnung an Mieter M. M bringt zum Vertragsschluss ein vorgedrucktes Mietvertragsformular mit einer Schönheitsreparaturklausel aus einem Miethandbuch mit. V und M tragen lediglich die Parteinamen, die Wohnung und den Mietzins ein und schließen den Mietvertrag.

Diesen Fall lösen 95,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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