§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB - Individualabrede
15. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Student S will ein Fahrrad kaufen. Händlerin H legt S ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor. Darin steht, H hafte nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. S und H diskutieren über die Klausel. Sie ändern den Zeitrahmen einvernehmlich auf zwei Jahre.
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