§ 305 Abs. 1 S. 2 BGB
30. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein Fahrrad für €100 Euro. H legt der S wie jedem Kunden vor Unterzeichnung des Kaufvertrags einen handgeschriebenen kleinen Zettel vor. Darauf steht, dass sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.
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