Produktfehler bei Kirschkern in Streuseltaler?
30. August 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (13.744 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richterin R kauft in der Mittagspause bei Konditor K einen von diesem hergestellten Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. K verwendet hierfür maschinell entkernte Kirschen. Beim Verzehr des Kirschtalers beißt R auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei bricht ein Teil ihres oberen linken Eckzahns ab. Dass in einzelnen Kirschen ausnahmsweise noch ein Kern vorhanden ist, kann K nicht vermeiden.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!