Zivilrecht > Deliktsrecht
Produkthaftung bei „Ausreißern“
Omi O kauft bei Verkäufer V einen neuen E-Scooter des Herstellers H. Bei der ersten Fahrt bricht die Achse am Vorderrad. O stürzt und bricht sich den kleinen Finger. Ursache für den Achsenbruch sind kleine Risse im Material, die aber bei keinem anderen Scooter dieser Serie des H aufgetreten sind. Einen solchen "Ausreißer" konnte H auch trotz Anwendung der zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen und Befundsicherung nicht verhindern.
Zivilrecht > Deliktsrecht
Konstruktionspflichtverletzung
Studentin S kauft bei Händler D einen Unterarmtrainer des Herstellers H, der laut Herstellerangabe mit bis zu 50 kg Last verwendet werden kann. Als S eine 10 kg Hantelscheibe daran befestigt und trainiert, reißt das Seil ab und die Scheibe kracht ihr auf den Fuß. Ursache ist die Verwendung falschen Materials, wobei nicht mehr festgestellt werden kann, wie es bei H zu diesem Fehler kam.