Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Abwandlung: Sache der M noch zugänglich
Abwandlung: Sache der M noch zugänglich
21. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (42.547 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Millionärin M verkauft Sammler S ihren wertvollen Oldtimer "Tommy". S möchte "Tommy" aufarbeiten lassen und in seine Oldtimer-Sammlung einfügen. Vor Übergabe wird "Tommy" gestohlen. M weiß, dass Autodieb A dahintersteckt und der Wagen noch bei ihm ist.
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