Abtretung
8. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Edelsteinverkäuferin E hat einem Freund F einige Edelsteine geliehen, damit F seine Freundin beeindrucken kann. Anschließend möchte E, dass ihre Schwester S die Edelsteine wieder von F zurückfordert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann ihren Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) gegen F an S abtreten (§§ 398 ff. BGB).
Nein!
2. E kann stattdessen S dazu ermächtigen, den Herausgabeanspruch im eigenen Namen geltend zu machen.
Genau, so ist das!
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