Abtretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Edelsteinverkäuferin E hat einem Freund F einige Edelsteine geliehen, damit F seine Freundin beeindrucken kann. Anschließend möchte E, dass ihre Schwester S die Edelsteine wieder von F zurückfordert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann ihren Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) gegen F an S abtreten (§§ 398 ff. BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann stattdessen S dazu ermächtigen, den Herausgabeanspruch im eigenen Namen geltend zu machen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Petrus
7.4.2023, 08:15:42
Kann man diese Ermächtigung auch als Erteilen einer Vollmacht zur Geltendmachung des Anspruchs im Namen der E ansehen?
der unerkannt geisteskranke E
19.1.2024, 10:36:51
Die im Sachenrecht immer wieder deutlich gemachten Bezüge zu den Vorschriften des BGB AT sind top!
Nora Mommsen
19.1.2024, 12:29:58
Hallo, danke für das Feedback! Schön, wenn beim Lernen mit den Aufgaben deutlich wird, wieso BGB AT auch in anderen Bereichen so wichtig ist. Eins unserer erklärten Ziele bei Jurafuchs ist es, das thematisch verwobene Lernen zu ermöglichen und damit auch das Verständnis für einzelne Rechtsinstitute und gesetzliche Vorgaben zu steigern. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jonas22
25.4.2024, 17:54:18
Warum kann 185 I BGB nicht direkt angewendet werden?
Leo Lee
26.4.2024, 18:38:35
Hallo Jonas22, vielen Dank für die sehr gute Frage! Das ist der Tatsache geschuldet, dass der 185 I im Wortlaut die Ermächtigung zur VERFÜGUNG (also Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Änderung eines Recht) erlaubt. Das Recht, ein mit dem Gegenstand „unzertrennliches“ Recht aktiv an Stelle des eig. Eigentümers einzufordern, ist hingegen nicht erfasst hiervon, weshalb 185 analog zur Anwendung gelangt :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo