Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr (Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung)
Gefahr (Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A sitzt in seinem Lieblings-Café. Seit einigen Minuten fühlt er sich jedoch erheblich dadurch gestört, dass auf einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Baustelle laut hörbar gearbeitet wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefahr (Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gefahr steht es gleich, wenn eine Störung eingetreten ist.
Genau, so ist das!
3. Dem Eintritt eines Schadens an der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung steht eine Belästigung gleich.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Bauarbeiten stören die öffentliche Sicherheit.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vojtech
18.6.2022, 21:41:55
Sehr interessant. Vielen Dank für die tollen Inhalte ✌🏼