Zivilrecht

Sachenrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Verlust und Wiedereinräumung des Besitzes (§ 940 Abs. 2 BGB)

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Verlust und Wiedereinräumung des Besitzes (§ 940 Abs. 2 BGB)

30. April 2026

21 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der geschäftsunfähige C ist Eigentümer eines wertvollen Comichefts, das er an S veräußert. 9 Jahre später stiehlt D den Comic von S. Drei Monate später spürt S D auf und stiehlt das Comicheft zurück. Weitere 3 Jahre später entdeckt C das Comic bei S und fragt sich, ob er noch Eigentümer ist.

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