Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Anrechnung der Zeit des Besitzvorgängers (§ 943 BGB)
Anrechnung der Zeit des Besitzvorgängers (§ 943 BGB)
21. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (30.717 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt einen Ring von G und veräußert diesen an die gutgläubige H. H verkauft und veräußert den Ring 7 Jahre später an den gutgläubigen K. K trägt den Ring 5 Jahre lang bis G den Ring entdeckt und Herausgabe verlangt.
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