§ 550 S. 1 BGB

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Studentin M zieht zu Beginn ihres Jurastudiums aus ihrem Heimatdorf nach Mainz. Dort schließt sie mit Wohnungseigentümer V mündlich einen Wohnraummietvertrag über zwei Jahre.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

§ 550 S. 1 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist der mündlich geschlossene Wohnraummietvertrag nichtig (§ 125 BGB)?

Nein!

Mietverträge sind grundsätzlich formfrei. § 550 BGB stellt hiervon eine Ausnahme dar. Die Vorschrift schreibt die Schriftform (§ 126 BGB) vor und hat den Zweck, den schutzbedürftigen Mieter von Umfang und Inhalt der Verpflichtungen zu unterrichten (Warn- und Beweissicherungsfunktion). Das Nichtbeachten der Formvorschrift hat allerdings nicht die Nichtigkeit zur Folge. Das Interesse des Mieters erfordert nicht die Nichtigkeit des formwidrig abgeschlossenen Vertrags. Daher ist die Rechtsfolge, dass der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt (§ 550 S. 1 BGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Gilt der Vertrag nun als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 S. 1 BGB)?

Genau, so ist das!

Der formwidrig abgeschlossene Mietvertrag gilt als für unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 S. 1 BGB). Beide Parteien sind an dieses Mietverhältnis zumindest ein Jahr gebunden. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Mietjahres das Mietverhältnis kündigen (§ 550 S. 2 BGB). Dabei sind die Fristen der ordentlichen Kündigung zu beachten (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
© Jurafuchs 2024