§ 550 S. 2 BGB

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M und V schließen mündlich einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag. M merkt nach drei Monaten, dass ihr Mainz nicht gefällt. Zudem hat Vermieter V ihr im Hausflur aufgelauert und absichtlich ein Bein gestellt, wodurch sich M ein Bein gebrochen hat. Wütend teilt sie V deshalb mit, dass sie kündigen will.

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