Grundfall Fälligkeit
16. Februar 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (10.894 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbykoch H kauft von V einen Thermomix. V liefert nicht, sondern fliegt lieber erst einmal auf die Malediven.
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Einordnung des Falls
Grundfall Fälligkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V ist verpflichtet, H den Thermomix zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da keine Leistungszeit vereinbart war, durfte V erst einmal auf die Malediven fliegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rick-energie🦦
15.3.2023, 08:59:57
Ich verstehe hier die Absolutheit der
Aussagenicht, wesewegen SOFORT
Fälligkeiteintritt. Dem Wortlaut nach "kann der Gläubiger (...) verlangen". Daraus würde ich die
Aussageziehen, dass
Fälligkeitmit dem Verlangen eintritt und gerade nicht ad-hoc aus dem Nichts.

Nora Mommsen
20.3.2023, 16:36:56
Hallo Rick-dich,
Fälligkeitregelt den Zeitpunkt ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Wenn § 271 Abs. 1 BGB normiert, dass der Gläubiger die Leistung "sofort" verlangen kann, bedeutet das eben der Eintritt der
Fälligkeitin dem Zeitpunkt also im Zweifel mit Vertragsschluss. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
5.11.2023, 20:56:03
Müsste in diesem Fall nicht § 475 Abs. 1 BGB Anwendung finden?

MenschlicherBriefkasten
12.2.2024, 11:55:54
Warum? Hier ist der Anwendungsbereich des Vebrauchsgüterkaufs nicht eröffnet. Der Sachverhalt benennt den V nicht als Unternehmer.
hagenhubl
4.5.2024, 11:25:15
Was ist ein Thermomix? Mit diesem Begriff kann ich leider nix anfangen.
Rechtsanwalt B. Trüger
6.5.2024, 12:22:08
Ein universelles Küchengerät. Hat z.B. eine Kochfunktion, kann aber Lebensmittel auch zerkleinern
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