Grundfall Fälligkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbykoch H kauft von V einen Thermomix. V liefert nicht, sondern fliegt lieber erst einmal auf die Malediven.
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Einordnung des Falls
Grundfall Fälligkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V ist verpflichtet, H den Thermomix zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da keine Leistungszeit vereinbart war, durfte V erst einmal auf die Malediven fliegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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