Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Erblasser M und seine Ehefrau F haben in ihrem Ehevertrag die fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart. Sie haben eine gemeinsame Tochter. Auf einem zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Grundstück hat M einen Bienenkolonie errichtet. Aufgrund einer unerkannten Allergie ist M durch mehrere Bienenstiche plötzlich und unerwartet verstorben.
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Einordnung des Falls
Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anteil des M am Gesamtgut fällt in seinen Nachlass.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zum Nachlass des M gehört nur das Grundstück.
Ja!
3. Die Gütergemeinschaft wird zwischen F und T fortgesetzt.
Genau, so ist das!
4. F könnte die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach dem Tod des M nicht mehr aufheben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.