Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Grundfall: Beseitigung (unverschuldet)
Grundfall: Beseitigung (unverschuldet)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A fährt mit dem Auto auf einer Landstraße. Als ihn die LKW-Fahrerin L überholt, schert sie zu früh ein, sodass A von der Straße gedrängt wird und im Garten des E landet. Das Auto ist schrott, A aber zum Glück unverletzt. E möchte das Auto entfernt haben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Beseitigung (unverschuldet)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann von A Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB für die Beeinträchtigung seines Eigentums verlangen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann von A aber die Beseitigung des Autos aus dem Garten nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Genau, so ist das!
3. Es liegt eine Eigentumsbeeinträchtigung bei E vor.
Ja, in der Tat!
4. Da A das Auto unverschuldet in Es Garten lenkte, ist er kein Störer.
Nein!
5. E kann daher von A die Beseitigung nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
16.9.2023, 23:46:23
Bestünde denn Anspruchskonkurrenz auch zu §
7 StVG, wenn A Halterin wäre oder wäre das vorliegend schon keine Beschädigung?
tyrannosaurus lex
16.1.2024, 19:17:33
Ist sicher noch eine Aufgabe aus den Anfängen des Projekts. Die Subsumtion sollte meiner Meinung nach korrigiert werden, weil es keine ist. Anfänger könnten sich so vielleicht in die berüchtigte Marotte angewöhnen, die Definition zur Subsumtion einfach umzubauen und mit einer SV-Info zu „modifizieren“.
Steinfan
18.3.2024, 19:17:15
Wie meinst du das? Meiner Erfahrung nach funktioniert der Gutachtenstil im Zivilrecht tatsächlich fast genau so :D. Wie würdest du es stattdessen machen?