Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet ihrer Freundin F ihre zwei Meerschweinchen für €25 mit allem Zubehör zum Kauf an, da V sich neuerdings eher für Schildkröten interessiert. F überlegt. Da sie bereits zwei Katzen hat, lehnt sie dankend ab.
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Einordnung des Falls
Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem F den Antrag der V abgelehnt hat, ist dieser erloschen.
Ja!
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