Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)

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Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)

12. April 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V bietet ihrer Freundin F ihre zwei Meerschweinchen für €25 mit allem Zubehör zum Kauf an, da V sich neuerdings eher für Schildkröten interessiert. F überlegt. Da sie bereits zwei Katzen hat, lehnt sie dankend ab.

Diesen Fall lösen 90,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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