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Widerspruchsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (Standardfall)
Sachverhalt
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Entbehrlichkeit des Vorverfahrens bei erstmaliger Beschwer durch einen Verwaltungsakt (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
Bauherrin A erhält eine Baugenehmigung. Nachbar B erhebt dagegen Widerspruch bei der Baugenehmigungsbehörde. Diese hilft dem Widerspruch nicht ab. Die Widerspruchsbehörde hingegen hilft dem Widerspruch des B ab und hebt die Baugenehmigung auf. A klagt dagegen.
Anfechtungsklage – Entbehrlichkeit des Vorverfahrens
Eigentümer E erhält von der Gemeinde G einen Abrissbescheid für seinen Balkon und seine Garage. E erhebt gegen diesen Bescheid insgesamt Widerspruch, worauf G den Bescheid zurücknimmt. G erlässt daraufhin einen neuen Abrissbescheid, welcher nur noch Es Garage betrifft.